Besondere Massnahmen an der Schule Bönigen
An unserer Schule legen wir grossen Wert darauf, dass alle Kinder ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen entsprechend lernen und sich entfalten können.
Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf erhalten gezielte Unterstützung, damit sie erfolgreich am Unterricht teilnehmen können.
🔹 Grundlage
Die besonderen Massnahmen an unserer Schule basieren auf dem Volksschulgesetz (VSG) und der Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) des Kantons Bern.
Sie stellen sicher, dass alle Kinder – unabhängig von ihren persönlichen, sprachlichen, gesundheitlichen oder sozialen Voraussetzungen – die bestmögliche Bildung und Betreuung erhalten.
🔹 Ziele der besonderen Massnahmen
Unterstützung von Kindern mit Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten
Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen
Integration von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen
Stärkung des schulischen und sozialen Wohlbefindens
Zusammenarbeit von Schule, Eltern und Fachpersonen
🔹 Formen der Unterstützung an unserer Schule
Unsere Schule setzt die besonderen Massnahmen integrativ um – das heisst, die Kinder bleiben in ihrer Klasse und werden dort gezielt gefördert.
Folgende Angebote stehen zur Verfügung:
- Integrative Förderung (IF)
Heilpädagogische Förderung in kleinen Gruppen oder im Klassenverband zur Unterstützung bei Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten.
- Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Sprachförderung für Kinder, die noch wenig Deutschkenntnisse haben.
-Logopädie oder Psychomotorik, sofern dies aufgrund einer fachlichen Abklärung angezeigt ist.
-Individuelle Lernziele
Anpassung von Lerninhalten und Anforderungen an die individuellen Möglichkeiten des Kindes.
-Begabtenförderung
Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern durch anspruchsvolle Lernaufgaben und Projekte.
🔹 Zusammenarbeit und Verfahren
Die besonderen Massnahmen werden im Team erarbeitet: Lehrpersonen, Fachpersonen (z. B. Heilpädagoginnen, Logopädin) und Eltern legen gemeinsam die Ziele fest und überprüfen die Fortschritte regelmässig.
Bei Bedarf werden die Erziehungsberatung des Kantons Bern oder weitere Fachstellen beigezogen.
🔹 Qualität und Verantwortung
Die Umsetzung der besonderen Massnahmen richtet sich nach den kantonalen Richtlinien des Amtes für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) sowie nach dem Bildungsreglement der Gemeinde Bönigen.
Die Verantwortung für die Planung und Durchführung liegt bei der Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Schulteam.