A | ABSENZEN Als entschuldigt gelten:
Die Eltern teilen der Klassenlehrperson die Absenz, wenn möglich, vorgängig mit.
Unentschuldigte Absenzen / strafbare Versäumnisse Sind Absenzen nicht begründet oder werden sie nicht ordnungsgemäss der Klassenlehrperson bekannt gegeben, gelten sie als unentschuldigt. Wird eine Dispensation nicht gewährt und bleibt das Kind dennoch dem Unterricht fern, gilt dies als unentschuldigte Absenz. Unentschuldigte Absenzen werden der Bildungs- und Kulturkommission gemeldet. Diese hat nach Anhörung der Betroffenen beim zuständigen Richteramt Anzeige zu erstatten.
ABWESENHEIT BEI KRANKHEIT Ist ein Kind krank muss es zu Hause bleiben. Wenn Ihr Kind 24 Stunden symptomfrei ist, darf es die Schule wieder besuchen. Die Klassenlehrkraft kann Arztzeugnisse oder andere Bestätigungen einfordern. ADRESSÄNDERUNG Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde sind die Schulverwaltungen des bisherigen und des neuen Wohnorts zu informieren und die Kinder auf der Einwohnerkontrolle an- bzw. abzumelden. Adressänderungen innerhalb der Gemeinde Bönigen sind ebenfalls sofort der Klassenlehrperson, dem Schulsekretariat und der Einwohnerkontrolle mitzuteilen. Adressänderungen können im Escola auch selbständigt geändert werden. ANGEBOTE DER SCHULE (WAHLFÄCHER) Für jedes Schuljahr können sich die Schülerinnen und Schüler für die jeweiligen Angebote des fakultativen Unterrichts anmelden. Die Anmeldung für den fakultativen Unterricht ist verbindlich. Dispensationen werden nur in absoluten Ausnahmefällen auf ein schriftliches Gesuch hin durch die Schulleitung bewilligt. |
B | BASISSTUFE / KINDERGARTEN Die Schule Bönigen führt in Iseltwald eine Basisstufe. Die Basisstufe ist eine Organisationsform, welche den Kindergarten und die ersten zwei Primarschuljahre verbindet. Es werden 4 bis 8-jährige Kinder in einer altersgemischten Klasse während vier Jahren gemeinsam unterrichtet. Informationen dazu finden Sie in der Broschüre "Information Bassisstufe".
Der Besuch des zweijährigen Kindergartens ist obligatorisch. Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollenden, treten in der Regel im August in den Kindergarten oder in die Basisstufe ein. Der Eintritt kann um ein Jahr verschoben werden. Im Kindergarten sowie der Basisstufe liegt das Hauptgewicht der Tätigkeit auf dem Spiel. Der Kindergarten und die Basisstufe unterstützen die Entfaltung der Persönlichkeit des Kindes und bereitet es stufenweise auf die Schule und das Leben vor. Die Anmeldung für den Kindergarten und die Basisstufe erfolgt mittels Meldeblatt, welches den Familien von neu eintretenden Kindern zugestellt wird. BERUFSWAHL Die Berufswahlvorbereitung findet vom 7. bis zum 9. Schuljahr gemäss dem Berufswahlkonzept der Schule Bönigen statt. BESUCH IM UNTERRICHT Eltern/Erziehungsberechtigte können jederzeit den Unterricht besuchen. Eine vorgängige Anmeldung ist erwünscht.
BEURTEILUNGSBERICHT Siehe Broschüre „Informationen für Eltern zur Beurteilung“, die Beurteilung auf einen Blick, auf der Internetseite der Erziehungsdirektion des Kantons Bern. www.erz.be.ch
BIBLIOTHEK Die Bibliothek befindet sich im Schulhaus, Harderstrasse 3, in Bönigen. Diese wird vom Zyklus I und II regelmässig besucht und steht auch den Kindern aus Iseltwald zur Verfügung. Die Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek sind: Mittwoch: 09.30 - 11.00 Uhr Donnerstag: 17.00 – 18.30 Uhr BILDUNGSREGLEMENT UND VERORDNUNGEN Das Bildungsreglement und die Verordnung dazu sind auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet oder im Schulsekretariat erhältlich.
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E | ELTERNABEND Die Lehrpersonen laden mindestens einmal pro Schuljahr zu einem Elternabend ein. Die Einladung erfolgt schriftlich. Eltern, die verhindert sind, werden gebeten, sich bei der Klassenlehrperson abzumelden.
ESCOLA Über die Plattform «ESCOLA» erhalten Sie Informationen, Terminauskünfte und Elternbriefe. Damit Sie sich einloggen können erhalten Sie von uns die Login Daten. Sie haben dann die Möglichkeit Ihre Nachrichten im Internet, über die Seite boenigen.escola.ch oder über die «ESCOLA-APP» abzurufen.
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F | FÖRDERMASSNAHMEN Die Fördermassnahmen umfassen Deutschunterricht als Zweitsprache (DaZ), Logopädie und die Schulische Heilpädagogik (SHP). Fördernde Massnahmen werden von der Schulleitung aufgrund von Anträgen der Lehrpersonen oder von Fachstellen (Schulpsychologe, Schularzt etc.) verfügt. Diese Massnahmen sind in jedem Fall zeitlich befristet und werden regelmässig überprüft. Fördernde Massnahmen sind kostenlos. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft der Eltern/Erziehungsberechtigten, diese zusätzliche Förderung zu Hause aktiv zu unterstützen. FUNDBÜRO Uhr, Schlüssel, Schuhe oder Kleider verloren?
Bönigen: Wertgegenstände werden im Büro des Hauswarts aufbewahrt. Vergessen gegangene Kleider oder Schuhe hängen für etwa sechs Monate an der Garderobe im Korridor der Turnhalle.
Iseltwald: Wertgegenstände werden im Lehrerzimmer aufbewahrt. Kleider oder Schuhe werden in der Fundkiste beim Eingang deponiert. FÜNF HALBTAGE Es steht den Eltern/Erziehungsberechtigten zu, ihre Kinder an 5 Halbtagen pro Schuljahr aus dem Schulunterricht zu nehmen. Diese Halbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden. Die Absenz muss der Klassenlehrperson durch die Eltern/Erziehungsberechtigten spätestens am Vortag telefonisch oder mit dem Talon «5 freie Halbtage» gemeldet werden. Es ist keine Begründung erforderlich. |
H | HANDYS / ELEKRONISCHE GERÄTE (AUSNAHME SCHULTABLET) Der Gebrauch des Handys während des Unterrichts liegt im Ermessen der Lehrperson. Der Gebrauch des Handys ist während den grossen und kleinen Pausen untersagt, ausser für die Kinder des Zyklus 3 im Dachgeschoss der Harderstrasse 1.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler gegen diese Regeln verstösst, wird das Handy entzogen und bis zum Ende des Unterrichthalbtages verwahrt. Im Wiederholungsfall werden die Eltern benachrichtigt.
Handys können zur Aufnahme und Verbreitung von gewalttätigen Szenen oder illegaler Bilder und Videos benutzt werden. Dies verstösst gemäss Art. 179 StGB gegen das Persönlichkeitsrecht / Recht am eigenen Bild und ist somit strafbar. Bei einem begründeten Verdacht kann die Lehrperson ein Handy konfiszieren und der Polizei übergeben. Das Durchsuchen der Handys auf illegal gespeicherte Inhalte ist Sache der Polizei und der Eltern. Wir bitten Sie, den Umgang Ihrer Kinder mit Handys, aber auch mit dem Internet im Auge zu behalten und die Gefahren zu thematisieren. HAUSAUFGABEN Schulisches Lernen findet im Unterricht statt. Die Hausaufgaben dienen der Vor- und Nachbereitung von Arbeiten, die Gegenstand des Unterrichts sind. Die zeitlichen Vorgaben für Hausaufgaben im Lehrplan 21 sind:
Zyklus I: (bis 2. Klasse, ohne Kindergarten und Basisstufe 3 und 4): 30 Minuten pro Woche Zyklus II: (3. - 6. Klasse): 30 bis max. 45 Minuten pro Woche Zyklus III: (7. - 9. Klasse): 1 Stunde 30 Minuten pro Woche
Folgende Arbeiten gehören nicht zu den zeitlichen Vorgaben für Hausaufgaben und müssen zusätzlich bei Bedarf erledigt werden: Nacharbeiten und Fertigstellen angefangener Arbeiten durch einzelne Schülerinnen und Schüler, die nicht das geleistet haben, was im Unterricht möglich gewesen wäre. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden entsprechend informiert. HAUSSCHUHE In den Unterrichtsräumen (Ausnahmen bilden die Werkräume, die Hauswirtschaftsräume, der NT-Raum sowie auf Geheiss der Lehrperson) ist das Tragen von Strassenschuhen nicht gestattet. Wir empfehlen den Schülerinnen und Schülern aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen Hausschuhe anzuziehen. HOMEPAGE Auf der Homepage der Schule www.boenigen.escola.ch finden Sie wichtige Informationen wie Termin- und Ferienpläne sowie Formulare zum Herunterladen. Ebenfalls sind die Ferienpläne und die Agenda auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. |
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K | KINDERGARTEN / BASISSTUFE Der Besuch des zweijährigen Kindergartens ist obligatorisch. Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollenden, treten in der Regel im August in den Kindergarten oder in die Basisstufe ein. Der Eintritt kann um ein Jahr verschoben werden. Im Kindergarten sowie der Basisstufe liegt das Hauptgewicht der Tätigkeit auf dem Spiel. Der Kindergarten und die Basisstufe unterstützen die Entfaltung der Persönlichkeit des Kindes und bereitet es stufenweise auf die Schule und das Leben vor. Die Anmeldung für den Kindergarten und die Basisstufe erfolgt mittels Meldeblatt, welches den Familien von neu eintretenden Kindern zugestellt wird. Informationen zur Basisstufe finden Sie auf unsere Homepage. KIRCHLICHE UNTERWEISUNG KUW Die KUW der katholischen und evangelischen Landeskirche findet ausserhalb des Stundenplanes statt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden von den betreffenden Kirchgemeinden informiert. KLASSENLAGER In der 5./6. Klasse in Bönigen und der 3.-6. Klasse in Iseltwald und im Zyklus III findet in der Regel ein Klassenlager oder eine mehrtägige Schulreise statt. |
L | LÄUSE Bei Läusebefall werden die Eltern/Erziehungsberechtigten mit einem Schreiben informiert und eine Fachperson besucht die betroffene Klasse. LOGOPÄDIE Die logopädischen Massnahmen richten sich an Kinder mit Kommunikations-, Spracherwerbs-, Stimm- und/oder Redeflussstörungen im Vorschul-, Kindergarten- und Schulbereich. Schwierigkeiten in der Wahrnehmungsverarbeitung, in den Bewegungsfunktionen und/oder im psychischen Bereich können zu diesen Störungen führen. Ziel ist es, Blockaden in der Sprachentwicklung zu lösen, Sprachdefizite aufzuarbeiten sowie die Sprach- und Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. |
M | MUSIKALISCHE GRUNDSCHULE Die Musikalische Grundschule wird in der Regel für die 1. und 2. Klasse sowie die 3. und 4. Basisstufe angeboten. Sie vermittelt eine lebendige, vielseitige und aktive Auseinandersetzung mit Melodien, Rhythmen und Klangfarben. Die Kinder erleben die Musik durch Hören, Singen, Tanzen und Musizieren. Sie erhalten dadurch eine Grundlage für das spätere Erlernen eines Instruments. |
O | OBLIGATORISCHE ANLÄSSE Wanderungen, Reisen, Exkursionen, Klassenlager sowie andere zielgerichtete Projekte sind ein fester Bestandteil von Schule und Kindergarten und sind für alle Kinder obligatorisch. Einzelne Exkursionen werden auch mit dem Fahrrad unternommen. Es können jedoch nur Schülerinnen und Schüler mit einem vorschriftsgemäss ausgerüsteten Fahrrad und mit einem passenden Fahrradhelm teilnehmen. Die Kontrolle über die Verkehrstauglichkeit der Fahrräder obliegt den Eltern. OBLIGATORISCHE SCHULZEIT Kinder, welche bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des neuen Schuljahres schulpflichtig. Die Dauer der obligatorischen Schulpflicht beträgt 11 Jahre. (2 Jahre Kindergarten / Basisstufe, 6 Jahre Primarstufe, 3 Jahre Sekundarstufe). Diese Schulzeit kann jedoch in mindestens 9 und maximal in 13 Jahren absolviert werden. OFFENE KINDER- UND JUGENDARBEIT REGION JUNGFRAU (OKJ Informationen finden Sie unter: www.okja-regionjungfrau.ch |
P | PAUSEN Die grosse Pause vormittags (20 Minuten) findet bei jeder Witterung zur Erholung auf dem Schulareal im Freien statt. Ausnahmen bestimmen die Lehrpersonen. Die Pausenaufsicht ist gewährleistet.
PROMOTION Ist der Übertritt in die nachfolgende Klasse gefährdet, werden die Eltern/Erziehungsberechtigten bis zum 30. April schriftlich auf die gefährdete Promotion hingewiesen. |
R | RECHT AM BILD Bei Schuleintritt erhalten Sie eine Einverständniserklärung zum „Recht am Bild“ Ihres Kindes. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen oder verneinen Sie, dass Ihr Kind bei Klassen- und/oder Schulanlässen fotografiert und das Foto auf der Homepage der Schule oder für Zeitungsartikel verwendet werden darf. Falls Sie Änderungen wünschen, melden Sie sich beim Schulsekretariat. REKURSFRIST Die Frist zur Anfechtung eines Entscheides der Schulleitung beträgt generell 30 Tage. Die Rekursinstanz ist in der jeweiligen Rechtsmittelbelehrung aufgeführt. |
S | SCHULARZT In Reihenuntersuchungen werden neben der Feststellung des allgemeinen körperlichen Zustandes die Sinnesorgane einer Prüfung unterzogen, um allfällige nötige Korrekturen von Seh- und Höranomalien frühzeitig anordnen zu können. Wichtig ist auch die frühzeitige Erfassung von Haltungsschäden und Haltungsschwächen. Die Untersuchungen des Schularztes finden im 2. Kindergarten, der 2. Basisstufe, in der 4. Klasse und in der 8. Klasse statt. Die Kinder werden vom Schularzt aufgeboten. Die schulärztliche Untersuchung kann auch beim Privatarzt durchgeführt werden. SCHULÄRZTLICHER DIENST Zur Überwachung des Gesundheitszustandes der Kindergarten- und Schulkinder wurde der schulärztliche Dienst eingerichtet. Er umfasst die Tätigkeit der Schulärzte und der Schulzahnärzte. Kontaktpersonen sind die jeweiligen Verwalterinnen der Zahnpflegekarten oder die Schulsekretärin. SCHULISCHE HEILPÄDAGOGIK SHP Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden vom Kindergarten / Basisstufe bis zur 9. Klasse innerhalb ihrer Klasse, in Kleingruppen oder einzeln von Schulischen Heilpädagogen unterstützt und gefördert. Zu deren Aufgaben gehören die Beratung und Unterstützung von Lehrpersonen und Eltern.
SCHULORDNUNG Die jeweilige Schulordnung wird bei Schuleintritt, zusammen mit einer Einverständniserklärung, abgegeben. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Eltern/Erziehungsberechtigten davon Kenntnis genommen zu haben. Die Schulordnung ist auf der Homepage der Schule aufgeschaltet. SCHULSEKRETARIAT Das Schulsekretariat der Schule ist wie folgt besetzt:
Montag 07:30 -12:00 Uhr Dienstag 07:30 -12:00 Uhr Mittwoch 07:30 -12:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr durch Schulleitung
Telefon 033 822 26 58 SCHULSOZIALARBEIT Die Schulsozialarbeit Bödeli ist ein Angebot an den Kindergärten / Basisstufen und Volksschulen in Bönigen und wird regional organisiert. Sie begleitet Schüler/innen im Prozess des Erwachsenwerdens und unterstützt Kinder und Jugendliche, Eltern, Bezugspersonen und Lehrpersonen bei sozialen Fragen aus Schule, Familie oder Freizeit. Ausserdem leistet die SSA Präventionsarbeit in den Klassen und kann bei speziellen Anlässen der Schulen mitwirken. Die Schulsozialarbeit ist kostenlos, untersteht der Schweigepflicht und ist grundsätzlich freiwillig. Die Schulsozialarbeiterin ist jeweils am Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr sowie am Donnerstagnachmittag 13.30 - 16.00 Uhr anwesend. Weitere Informationen entnehmen Sie der Homepage. SCHULWEG Es ist unerlässlich, dass die Kindergarten-, Basisstufenkinder und Schülerinnen und Schüler als Fussgänger oder Fahrradfahrer verkehrstüchtig sind. Den Eltern/Erziehungsberechtigten wird empfohlen, ihren Kindern nicht den kürzesten, sondern den sichersten Weg zu zeigen. Mit dem Kind zusammen sollte dieser Weg einige Male gegangen bzw. mit dem Fahrrad gefahren werden. Dies geschieht am besten zu den Zeiten, in denen es selbstständig unterwegs sein wird. Zusätzliche Sicherheit bieten auch weithin sichtbare, in leuchtenden Farben gehaltene Sicherheitskleider (Windjacken, Pelerinen, Stiefel etc.). Im Kindergarten erhalten die Kinder einen Leuchtgurt. Ab der 1. Klasse werden alle Schülerinnen und Schüler mit einer Leuchtweste und einem Hut ausgerüstet. Wir empfehlen in der Regel, dass die Kinder den Weg zum Kindergarten oder zur Schule zu Fuss gehen. Der Schulweg fällt in die Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten. Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrrädern, Scootern etc. SCHULZAHNPFLEGE Zur jährlichen Kontroll-Untersuchung werden die Kinder durch den Schulzahnarzt aufgeboten. Die Kosten für diese Kontroll-Untersuchung trägt die Gemeinde. Allenfalls notwendige Behandlungskosten gehen zu Lasten der Eltern. SPIELGRUPPEN Der Elternverein Bönigen betreibt eine gemeinnützige Spielgruppe für Kinder, die bis am 31. Juli drei Jahre alt werden. Zurzeit findet die Spielgruppe «Strubelimutz» am Donnerstag- und Freitagmorgen statt. Die Spielgruppe leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Vorschulkinder und zur Integration von fremdsprachigen Kindern. Die Waldspielgruppe «Äntenäscht» befindet sich im Häfeliwald in Bönigen. Sie findet momentan am Dienstagmorgen statt. SPORTUNTERRICHT Für den Sportunterricht werden Hallenschuhe benötigt, die für die Turnhalle geeignet sind (kein Abrieb auf Hallenboden). In der Basisstufe werden «Turnschlärpli» getragen. Schmuck und Uhren werden während des Sportunterrichts nicht getragen, lange Haare sollen möglichst zusammengebunden werden. Falls ein Kind einmal verletzt, aber in der Schule anwesend ist, so kann der Unterricht in Bönigen in einer anderen Klasse besucht werden! Der Lehrperson ist vor Beginn der Lektion eine schriftliche Mitteilung abzugeben, die von den Eltern/Erziehungsberechtigten unterschrieben und begründet ist. Bei Verletzungen mit Arztzeugnis darf das Kind, nach Rücksprache mit den Eltern/Erziehungsberechtigten, zuhause bleiben. In Iseltwald erfolgt der Besuch dieser Lektion in Absprache zwischen den Eltern / Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen. Es wird erwartet, dass Kinder ab der 3. Klasse nach dem Sportunterricht duschen. Die Teilnahme am Sporttag ist obligatorisch.
SPRACHE / STANDARDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler bringen in der Regel Erfahrungen mit Mundart und Standardsprache mit, viele wachsen auch mehrsprachig auf. Auf spielerische Weise werden die Schülerinnen und Schüler während des 1. Zyklus in ihren unterschiedlichen sprachlichen Voraussetzungen gefördert. Dabei hat die Mundart einen hohen Stellenwert. Die Schule ist für viele Schülerinnen und Schüler der einzige Ort, wo sie das Sprechen der Standardsprache gezielt üben können. Damit sie die Gelegenheit erhalten, sich in der Standardsprache auszudrücken, wird grundsätzlich in allen Fachbereichen Standardsprache gesprochen. STANDORTGESPRÄCH Das jährliche Standortgespräch ist ein offener Austausch zwischen Lehrpersonen, Eltern/ Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern. Dabei werden Fragen beantwortet, Absprachen getroffen und die Unterstützung und Förderung des Einzelnen definiert. Das Standortgespräch gibt zudem einen Rückblick über wesentliche Veränderungen seit dem letzten Gespräch. Thematisiert werden Beobachtungen zum Entwicklungsstand. Weitere Diskussionspunkte sind Leistungen und Lernprozesse in den einzelnen Fachbereichen und Beobachtungen zu den überfachlichen Kompetenzen (Fortschritte, Stärken, Schwächen).
STUNDENPLAN Auf der Escola-App finden Sie den Stundenplan Ihres Kindes. Dieser wird Mitte Mai fertiggestellt. |
T | TABLET Den Schülerinnen und Schülern in Bönigen wird in der 5. Klasse ein Tablet abgegeben. Das Tablet dient als Arbeitsgerät und bleibt im Eigentum der Gemeinde. Weitere Informationen werden bei Abgabe des Gerätes ausgehändigt. In Iseltwald werden keine Geräte abgegeben. Im Unterricht wird 1:1 mit Laptops unterrichtet.
TAGESSCHULE Die Schülerinnen und Schüler werden nach Angebot der Gemeinde in der Tagesschule verpflegt und betreut. Die Anmeldeunterlagen werden im Frühling verteilt. Die Anmeldungen sind für das ganze Schuljahr verbindlich. Je nach Bedarf werden Module eröffnet oder geschlossen. Das Reglement und die Verordnung über die Tagesschulen sind auf dem Schulsekretariat erhältlich und auf der Homepage der Gemeinde ersichtlich. |
V | VERHALTEN IN DER SCHULE Alle Beteiligten der Schule sind für einen geregelten und geordneten Schulbetrieb mitverantwortlich. Die Schülerinnen und Schüler haben sich in der Schule und der Öffentlichkeit anständig und rücksichtsvoll zu verhalten (Art. 54 VSG). Für das Fehlverhalten in der Öffentlichkeit inklusive Schulweg sind vollumfänglich die Eltern verantwortlich.
Wir setzen bei Schülerinnen und Schülern folgendes voraus:
Weitere Informationen zum Verhalten in der Schule können Sie der Schulordnung entnehmen. VERSICHERUNG Die obligatorische Krankenversicherung für die Schülerinnen und Schüler ist Sache der Erziehungsberechtigten. Auf dem direkten Schulweg, während des Unterrichts und während den Pausen sowie bei obligatorischen Veranstaltungen sind die Schüler in Ergänzung zur obligatorischen persönlichen Krankenversicherung bei Invalidität infolge Unfalls durch die Schule versichert. |
Z | ZNÜNI Ein gesundes Znüni spielt eine wichtige Rolle in der Ernährung der Kinder. Es beugt Hungerattacken vor und verhindert einen frühzeitigen Leistungsabfall. Die Pausen sind so gestaltet, dass die Kinder genügend Zeit haben, sich zu stärken. ZUSAMMENARBEIT Schule und Eltern/Erziehungsberechtigte arbeiten bei der Erziehung und Ausbildung zusammen. Die Eltern haben die Pflicht zur Mitwirkung und halten das Kind zum Schulbesuch an. Ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit ist der Besuch der Elternabende und anderen Veranstaltungen der Schule. ZYKLUS 1 Der Zyklus I umfasst den zweijährigen Kindergarten, die Basisstufe sowie das erste und zweite Schuljahr der Primarstufe. Die Schülerinnen und Schüler dieser Schuljahre werden in Mehrjahrgangsklassen und reinen Klassen unterrichtet.
ZYKLUS 2 Der Zyklus II umfasst das dritte, vierte, fünfte und sechste Schuljahr der Primarstufe. Die Schülerinnen und Schüler dieser Schuljahre werden in Mehrjahrgangsklassen oder reinen Klassen unterrichtet. Während des fünften und sechsten Schuljahres wird abgeklärt, auf welchem Leistungsniveau (Real oder Sek) eine Schülerin oder ein Schüler zukünftig unterrichtet wird. ZYKLUS 3 Der Zyklus III umfasst das siebte, achte und neunte Schuljahr der Sekundarstufe. In Bönigen werden Schülerinnen und Schüler in der Realschule unterrichtet. Der Besuch der Sekundarschule erfolgt in Interlaken*. In der Sekundarschule werden schulisch höhere Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler gestellt als in der Realschule.
Promotion Sekundarschule: Promotion und Selektion werden in der Direktionsverordnung über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS) geregelt. Es gibt kein Probesemester und keine Halbjahresbeurteilungen mehr. Zur Promotion dürfen im Beurteilungsbericht am Ende des Schuljahres höchstens drei ungenügende Noten vorliegen. In den Fächern Deutsch, Mathematik und Französisch darf höchstens eine ungenügende Note vorliegen. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, ist ein Wechsel in einen tieferen Schultyp oder eine Wiederholung des Schuljahres desselben Schultyps angezeigt. Ein individueller Schullaufbahnentscheid ist jederzeit möglich.
Schülerinnen und Schüler mit der Qualifikation für den gymnasialen Unterricht, besuchen die 9. Klasse am Gymnasium in Interlaken.
* Im Juni 2023 wurde an der Gemeindeversammlung beschlossen, das neue Oberstufenmodell an der Schule Bönigen eingeführt. Die Schule Bönigen wird eine eigene Sekundarstufe in Bönigen führen. Nach den Sommerferien 2025 wird der erste Jahrgang von 7.-Klässlerinnen und 7.-Klässlern zusammen in Bönigen mit dem Unterricht beginnen. |
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